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AGBs

Allgemeine Angebots- und Geschäftsbedingungen - Altmühltaler Straßen- und Tiefbau GmbH

Die folgenden Bedingungen sind Vertragsbestandteil für alle von uns angebotenen Arbeiten, soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

1. Dem Angebot liegen, soweit nichts anderes erwähnt, vollinhaltlich die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihren Teilen B und C, in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zugrunde.

2. Die im Angebot angesetzten Massen sind überschlägig ermittelt. Es kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Angaben, insbesondere der Massen übernommen werden. Dies gilt besonders für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorhersehbaren Mehrleistungen (z.B. Untergrundverhältnisse, Entwässerungsleitungen etc.). Sollten sich Änderungen aufgrund nicht durch Augenschein feststellbare Tatbestände (z.B. Untergrundverhältnisse, unterirdische Anlagen etc.) ergeben, bleibt das Risiko beim Auftraggeber.

3. Für die Abrechnung gelten die anhand eines Aufmaßes nach VOB, Teil B, festgestellten Massen bzw. anerkannte Regieberichte. Teile einer Leistung können durch Abschlagsrechnungen in Rechnung gestellt werden.

4. Unser Angebot setzt voraus, dass die Finanzierung gesichert ist.

5. Die Zahlung der erbrachten Leistung erfolgt nach VOB, Teil B, § 12. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Zusammenhang weisen wir besonders auf die § 286 und 288 des BGB hin.

6. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung über Höhe und Zahlungsziel.

7. Zu unserem Angebot kommt die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe hinzu. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abrechnung geltende Steuersatz.

Zahlungsbedingungen: lt. VOB Teil B; §16

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der in §288 BGB angegebenen Zinssätze (5% Punkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern bzw. 8% Punkte über dem Basiszinssatz, wenn Verbraucher nicht beteiligt sind) zu verlangen.

Sicherheitsleistung: Bei einem Gewährleistungsbürgschaftsbetrag unter 1000,00€ können wir aus verwaltungstechnischen Gründen keine Bürgschaft eines Kreditinstituts ausstellen.

 

An unser Angebot halten wir uns 6 Wochen, ab dem Datum, gebunden.

Wenn der Angebotsempfänger Bauleistender im Sinne des § 13b Abs. 1 Satz 1 UStG ist, wird eine Netto-Rechnung ausgestellt.

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